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RECHTLICHE INFORMATION

Medizinischer Hinweis

Version 1 · Stand 19.9.2026

Ausbildungszweck

Notfallpharm · Lerncampus MV unterstützt das Lernen und Wiederholen pharmakologischer Zusammenhänge für Notfallsanitäter-Auszubildende. Die Inhalte sind didaktisch verdichtet und können eine individuelle Ausbildung, praktische Einweisung und fachliche Supervision nicht ersetzen.

Keine medizinische Beratung

Die Plattform stellt keine Diagnose, Therapieempfehlung oder individuelle medizinische Beratung bereit. Fallbeispiele sind fiktive Lernsituationen. Sie dürfen nicht auf reale Patientinnen oder Patienten übertragen werden, ohne die konkrete Lage und die verbindlichen Vorgaben vollständig zu prüfen.

Verbindliche Quellen haben Vorrang

Maßgeblich sind insbesondere:

  • die aktuell gültige Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels;
  • lokale SOP, SAA/BPR und ärztliche Vorgaben;
  • aktuelle Leitlinien und behördliche Bekanntmachungen;
  • die individuelle Qualifikation und organisatorische Freigabe;
  • Rücksprachewege und Verantwortlichkeiten des jeweiligen Rettungsdienstbereichs.

Bei Widersprüchen oder Zweifeln darf die Plattform nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden.

Dosierungen und Kontraindikationen

Dosierungen, Indikationen, Kontraindikationen und Wechselwirkungen können sich durch neue Fachinformationen, Leitlinien oder lokale Vorgaben ändern. Lernkarten müssen deshalb immer zusammen mit ihrem Quellen- und Prüfstand betrachtet werden.

Prüfstatus

„Freigabe dokumentiert“ bedeutet nur, dass eine benannte Person für den konkreten Datenstand eine Prüfung dokumentiert hat. Die Plattform verifiziert die Qualifikation dieser Person nicht und erteilt keine heilkundliche, ärztliche oder organisatorische Freigabe.

Notfälle

Die Plattform ist nicht für akute Notfallsituationen bestimmt. In einem realen Notfall sind die vorgesehenen Alarmierungs-, Rücksprache- und Behandlungswege zu verwenden.

Fehler melden

Mögliche Fehler, veraltete Quellen und missverständliche Formulierungen können über „Inhalt melden“ an das Freigabe-Cockpit übermittelt werden. Dabei dürfen keine Patientendaten eingegeben werden.

Rechts- und Informationsquellen

Die Verlinkungen dienen der Nachprüfung. Sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Betriebsmodells.

  • Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex) ↗
  • § 5 Digitale-Dienste-Gesetz ↗
  • Medienstaatsvertrag ↗
  • Datenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern ↗
  • Datenschutzinformationen von OpenAI ↗
ImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenMedizinischer Hinweis
Notfallpharm · Ausbildungsangebot
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Notfallpharm · Lerncampus MV